Richtlinien und Antrag auf Freistellung vom Unterricht
- Das Ansuchen ist spätestens 3 Wochen vor dem Freistellungswunsch (außer unvorhergesehene Ereignisse) in der Direktion einzureichen.
- Freistellungen bis zu 1 Tag werden vom KV bewilligt.
- Freistellungsanträge für 2 - 4 Schultage sind bei der Direktion zu beantragen.
- Ab 5 Tagen wird der Antrag samt Stellungnahme der Klassenlehrer/Direktorin an die Bildungsdirektion Vorarlberg weitergeleitet.
- Eine Freistellung kann nur in Ausnahmefällen und unter genauer Begründung bei folgenden Anlässen beantragt werden: Feiertage verschiedener Religionen, gesundheitliche Gründe (ärztliche Bestätigung erforderlich), Teilnahme an Sportveranstaltungen (Bestätigung erforderlich), Beerdigung/Hochzeit enger Verwandter (Eltern, Großeltern, Geschwister).
- An Tagen mit Schularbeiten oder Tests ist eine Freistellung nicht möglich.
- Verlängerungen von Ferienzeiten werden nicht genehmigt. Urlaubsreisen sind in den Ferienzeiten zu planen (anfallende Stornogebühren für bereits getätigte Buchungen oder günstigere Reisetarife gelten NICHT als Rechtfertigung).